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Bis 200 Euro erkennt das Finanzamt den Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg bzw. Kontoauszug mit Hinweis auf “Spende” an.
Auf Wunsch und natürlich bei höheren Beträgen erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung ohne weitere Aufforderung per Post zugesandt.
Dazu ist es erforderlich, dass Sie uns Ihre vollständige Adresse im Verwendungszweck angeben.